Kanzlei Middendorf Dr. Breulmann: Kanzlei für Verkehrsrecht in Neuenkirchen und Rheine

Der Alltag im Straßenverkehr ist mit vielen rechtlichen Unwegsamkeiten gepflastert, die für den Laien oft nur schwer zu durchschauen sind. Bei verkehrsrechtlichen Problemen und Fragen wenden Sie sich deswegen an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsstrafverfahren und Bußgeld


Das Verkehrsrecht kennt viele Vergehen, die entweder Ordnungswidrigkeiten darstellen oder Bußgelder nach sich ziehen, oder aber auch Verkehrsverstöße, die in Strafverfahren geahndet werden. Im Zusammenhang mit Fragen zum Bußgeldkatalog und verkehrsrechtlichen Strafverfahren kommt häufig auch die Frage nach den Punkten auf. Rufen Sie in der Kanzlei Middendorf Dr. Breulmann an, wenn Sie in einer Sache nicht weiterwissen. Wir übernehmen Ihren Fall gerne.

Fahrverbot


Insbesondere, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt es sich, die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Auch wenn Delikte, wie Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum vorliegen, empfiehlt sich eine anwaltliche Unterstützung. Häufig lassen sich Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit der richtigen Herangehensweise verhindern.

Verkehrsunfälle und Sachschaden


In einen Verkehrsunfall kann man schnell und unverhofft verwickelt werden. Dies ist nicht nur dann belastend, wenn man den Unfall verschuldet hat, sondern auch dann, wenn man ursächlich nicht zu der Entstehung des Unfalls beigetragen hat, sondern nur zur falschen Zeit am falschen Ort war. In der Folge stellen sich für diesen Fall nämlich häufig Fragen nach Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt Sie über alle offenen Fragen auf und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch. So stellt sich nicht selten die Frage, ob Ihnen beispielsweise die Kosten für einen Leihwagen zu erstatten sind. Häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden, oder aber ein Reparaturschaden vorliegt. Geklärt werden muss auch, ob, sollten Sie keinen Leihwagen in Anspruch nehmen, eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen ist. Ferner gilt es zu klären, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. In unserer verkehrsrechtlichen Beratung werden alle diese Fragen angesprochen und geklärt.

Verkehrsunfall und Personenschaden


Nicht nur Sachschäden, auch bei Personenschäden geht es schnell um große Summen. Bei gravierenden Personenschäden können die Folgen weitreichend sein bis hin zu existenzbedrohend. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt übernimmt für Sie die Einschätzung der Lage und beurteilt, inwieweit Ihnen nach einem Unfall Schmerzensgeld und weitere Ansprüche wegen des erlittenen Personenschadens zustehen, wie beispielsweise Ansprüche auf Erstattung eines Haushaltsführungsschadens oder eines Verdienstausfallschadens. Ein kompetenter Beistand durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist bei Personenschäden von Anfang an dringend angeraten.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung


Die Rechtsbeziehungen im Straßenverkehr werden immer komplexer und sind vom "normalen Bürger" häufig nur noch in Ansätzen zu durchschauen. Es wird immer wichtiger, sich bei verkehrsrechtlichen Belangen von Anfang an und in vollem Umfang von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Unser Anliegen ist es, Ihre Probleme effizient, konsequent und vor allem schnell zu lösen. Deshalb vertritt die Kanzlei Middendorf Dr. Breulmann Ihre Interessen sowohl bei Prozessen als auch außergerichtlich.