Familienrecht

Ihr Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht in Rheine und Neuenkirchen

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie.

Scheidung und ihre Folgen

Häufig entsteht Streit im Zuge einer Scheidung. Die Scheidung hat für beide Beteiligten sowie für die Kinder weitreichende Konsequenzen. Probleme beginnen bereits mit der Trennung. Eine Trennung bzw. eine Scheidung zieht in der Regel zahlreiche Ansprüche nach sich, wie beispielsweise Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt und ggf. Kindesunterhalt. Diese Unterhaltsansprüche müssen zwischen den Parteien festgelegt werden. Damit Sie eine familienrechtliche Auseinandersetzungen in finanzieller Hinsicht für sich entscheiden können, beraten wir Sie auf dem Gebiet des Familienrechts umfassend und umfangreich zu sämtlichen Unterhaltsfragen.

Versorgungs- und Zugewinnausgleich

Regelungsbedürftig sind in der Regel auch der Versorgungs- sowie der Zugewinnausgleich. Teil des Familienrechts ist auch die Hausratsteilung, also die Aufteilung der Möbel und Haushaltsgegenstände nach Beendigung einer Ehe. Auch dies ist in der Regel ein zentrales Streitthema zwischen den Beteiligten und bedarf der rechtlichen Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt.

Sorgerecht

Eine Scheidung hat nicht nur für die Eheleute weitreichende Konsequenzen, sondern auch für die Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Da insbesondere die mit den Kindern verbundenen Rechtsfragen häufig von großen Emotionen begleitet sind, bedürfen die Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts einer besonderen Aufmerksamkeit. Auch die damit verbundenen Fragen, insbesondere die Fragen des Kindesunterhaltes, sind Gegenstand einer familienrechtlichen Beratung und müssen von einem auf dem Fachgebiet des Familienrechts spezialisierten Anwalt rechtlich fundiert beurteilt werden.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung vor Gericht in allen Instanzen

Die zuvor gemachten Ausführungen zeigen, dass das Familienrecht in seinen einzelnen Facetten sehr komplex ist. Sie werden durch die Umstände des jeweiligen Einzelfalles gekennzeichnet. Insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis in der Partnerschaft nicht mehr vorhanden ist und mit der Beendigung der Ehe Regelungsbedarf für Kinder entsteht, ist eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich. In der anwaltlichen Beratung, auch dies ist zu berücksichtigen, ist selbstverständlich in einer solch persönlich geprägten Situation neben juristischer Kompetenz vor allem auch Gespür für die persönliche Situation notwendig. Schließlich zeigen die Schicksale, die sich in dieser Hinsicht häufig offenbaren, immer wieder, wie wichtig die sachbezogene und kompetente Abwicklung familienrechtlicher Streitigkeiten ist. Um maßgebende Fehler, welche auch die wirtschaftliche Existenz gefährden können und die sich später nicht oder nur schwer rückgängig machen lassen, zu vermeiden, sollte man sich von Anfang an umfassend in familienrechtlichen Streitigkeiten von einem auf dem Fachgebiet des Familienrechts spezialisierten Anwalt beraten und begleiten lassen. Eine fundierte Beratung und Vertretung ist im Streitfall in der Regel unerlässlich.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im Prozessfall vertrauensvoll, kompetent und effizient.

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